Rechtsinformation zum E-Learning

#e-learning

Seit Mai 2020 bietet die DH.NRW ihren Mitgliedshochschulen eine Rechtsinformationsstelle zu E-Learning-Themen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des entstehenden Online-Landesportals für Studium und Lehre.

Zum Hintergrund: Unter dem Dach der DH.NRW fand im Jahr 2019 ein einjähriges Vorprojekt zur Konzeption eines Online-Landesportals für Studium und Lehre statt. In diesem Rahmen wurde unter den DH.NRW-Hochschulen eine Erhebung durchgeführt, ob und ggf. wo Unterstützungsbedarf im Bereich E-Learning besteht. Eindeutiges Ergebnis: Fast alle DH.NRW-Hochschulen wünschten sich unterstützende Expertise zu Rechtsfragen, die mit digitalem Lehren und Lernen verbunden sind.

Als Konsequenz wird in das entstehende Online-Landesportal eine Rechtsinformationsstelle integriert. Diese war zunächst an der Universität Münster angesiedelt, nunmehr ist sie  an der FernUniversität Hagen, am  Lehrstuhl von Prof. Dr. Sebastian Kubis.

Die Rechtsinformationsstelle E-Learning kann von Lehrenden, Studierenden, Support-Mitarbeiter/innen oder auch Mitgliedern der Hochschulverwaltungen und -leitungen der DH.NRW-Mitgliedshochschulen mit allen thematisch einschlägigen Fragen kontaktiert werden. Dies sind – jeweils im Zusammenhang mit E-Learning an der Hochschule – insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Urheberrecht (z.B. cc-Lizenzen, Plagiatssoftware)
  • Datenschutzrecht (z.B. im Zusammenhang mit Evaluationen, LMS, CMS)
  • Persönlichkeits- und Markenrecht
  • Internet- und Medienrecht
  • Prüfungsrecht (insb. in Hinblick auf E-Prüfungen).

Die Rechtsinformationsstelle verschickt zudem einen Newsletter, über den Einschätzungen zu aktuellen Rechtsfragen verteilt werden.

Weiterführende Informationen zur Rechtsinformationsstelle E-Learning finden Sie unter diesem Link.

Kontakt

Prof. Dr. Thomas Hoeren

Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
Universität Münster
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