Förderung von Kooperationsvorhaben
Im Zuge einer landesweiten Digitalisierungsoffensive stellt das Land Fördermittel für die Digitalisierung der Mitgliedshochschulen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft der Digitalen Hochschule NRW bereit. Die Förderungen erstrecken sich dabei ausschließlich auf hochschulübergreifende Kooperationsvorhaben.
Wenn Sie Vorschläge für derartige Kooperationen auf Ihre grundsätzliche Fördertauglichkeit bewerten lassen möchten oder Anträge auf Förderung digitalisierungsbezogener Kooperationsvorhaben stellen möchten, können Sie dies über die Digitale Hochschule NRW mit Einreichung der auf dieser Seite zum Download zur Verfügung stehenden Formulare (Skizze und Antrag) tun. Senden Sie dazu das Formular an geschaeftsstelle@dh.nrw. Der Programmausschuss berät dazu in seiner jeweils nächsten Sitzung.
Skizzen sind darauf gerichtet, vom Programmauasschuss eine Beurteilung darüber zu erhalten, ob das vorgeschlagene Vorhaben (Maßnahme, Service, Förderlinie) generell in das Portfolio der DH.NRW passt und seiner Konzeption nach potentiell förderfähig erscheint.
Anträge sind darauf gerichtet, eine landesseitigen Förderung aus den Mitteln der Digitalisierungsoffensive zur Realisierung von Kooperationsvorhaben zu erhalten. Befürwortet der Programmausschuss den Antrag, legt er diesen dem Vorstand vor. Der Vorstand entscheidet darüber, ob die Digitale Hochschule NRW gegenüber dem Ministerium eine Förderempfehlung zum beantragten Kooperationsvorhaben ausspricht.
Programmausschuss und Vorstand werden vom Gremium der Beauftragten für Information, Kommunikation und Medien (IKM-Gremium) beraten.
Die vierteljährlichen Fristen zur Einreichung von Skizzen und Anträgen werden in unserer Terminübersicht sowie über den Newsletter bekannt gegeben. Zudem können Sie bei der Geschäftsstelle erfragt werden.
Zur Einreichung berechtigt sind die öffentlich-rechtlichen Mitglieder der DH.NRW, also Hochschulen nach § 1 Absatz 2 HG und Kunsthochschulen nach § 1 Absatz 2 KunstHG in Nordrhein-Westfalen sowie Einrichtungen des Landes NRW.
Eine detaillierte Beschreibung des Prozesses für fördergestützte Kooperationsvorhaben finden Sie im gleichnamigen Dokument im Downloadbereich am Ende dieser Seite.
Zur Beantwortung von Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle zur Verfügung.
Antragsdokumente
- Hinweise zu Anträgen, Skizzen und Förderlinien (Stand: September 2024)
- Aktualisierte Auflagen im Rahmen der "Landesweiten Digitalisierungsoffensive"
- Leitlinien für die Förderung von Projekten aus der Digitalisierungsoffensive des Landes NRW (Stand: September 2024)
- Leitfaden zu den formalen Anforderungen von Anträgen im Rahmen der „Landesweiten Digitalisierungsoffensive“ (Stand: August 2024)
- Antrag Kooperationsvorhaben
- Skizze Kooperationsvorhaben
- Vorschlag Förderlinie
- Vordruck Finanzierungsplan
- Musterbeispiel Finanzierungsplan
Vereinbarung zur Digitalisierung (VzD)
Grundlagendokumente
- Kooperationsvereinbarung DH.NRW
(verlängert bis 31.12.2024) - Verfahrensordnung DH.NRW (gültig ab: 01.07.2023)
- Verfahrensordnung DH.NRW (gültig ab: 01.06.2022)
- Verfahrensordnung DH.NRW (gültig: 13.12.2019 - 31.05.2022)
- Prozess für fördergestützte Kooperationsvorhaben
(in Überarbeitung) - Positionspapier 2022 DH.NRW (gültig ab: 01.06.2022)
- Positionspapier 2018 DH.NRW (gültig: 01.03.2018 - 31.05.2022)
Downloadbereich
- Logo Kooperationsvorhaben der DH.NRW eps
- Logo Kooperationsvorhaben der DH.NRW jpg
- Corporate Design Manual DH.NRW
Freischaltung für den Themenbereich der DH.NRW auf Ilias-HÜF-NRW notwendig - Zustimmung digiFellow
- Zustimmung Curriculum 4.0
- Fragebogen Monitoring Hochschulleitung
- Fragebogen Monitoring Projektleitung
- VzD 2025: Zuordnung der Projekte zu den Konsortialführungen
- Allgemeine Dokumente zur Förderung